Der Gnadenhof-Trägerverein und das Finanzamt

Der Trägerverein des Gnadenhofes in Amtzell „Gnadenhof Lebenswürde für Tiere e.V.“ war für mich schon immer ein recht undurchsichtiges Gebilde. Kaum Informationen auf der Homepage, keine Hinweise, wie Spenden und Patenschaftsgelder für die Tiere eingesetzt werden.

Dann, am 18. Juli kam ein dringender Spendenaufruf vom Gnadenhof. <link-ag-a>

Diese Aktion nahm ich zu Anlass, einmal beim zuständigen Finanzamt in Wangen nachzufragen, inwieweit die Selbstauskunft des Verein, man sei gemeinnützig, stimmt. Nirgendwo auf der Vereinsseite war eine Steuernummer oder gar ein „Freistellungsbescheid“ zu sehen. <link-ag-b>

28.07 Umgehend erhielt ich auch eine Antwort. <link-ag-c>

Das Verblüffende für mich dabei jedoch: Auf die einfache Frage nach einer bestehenden Gemeinnützigkeit konnte, oder wollte der Finanzamtsbeamte keine Auskunft geben und verwies mich auf einen möglichen Freistellungsbescheid, für dessen Korrektheit jedoch der Verein verantwortlich sei.

Für mich war das dann der Anlass, mich intensiver mit dem „gemeinnützigen Verein“ zu beschäftigen.

18.08. Heute erschien im „Kaukasen-Blättle“ ein Bericht über eben diesen Verein und seine Spendenverwendung. http://www.hirtenhunde-liptak.de/argenmaerchen/pages/06.html

Diese und die mir aufgefallenen Verquickungen der 1. Vorsitzenden zwischen Verein und eigenen Privatgeschäften veranlassten mich zu einer weiteren Nachfrage beim Finanzamt.

04.10. Ich schrieb an das Finanzamt Wangen mit der Bitte, die „ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit des Vereins „Gnadenhof Lebenswürde für Tiere“ und seiner 1. Vorsitzenden Frau Christiane Rohn in Hinsicht auf die Vorgaben bei einer Steuerfreistellung zu überprüfen. <link-ag-d>

07.10. Auch hier erhielt ich umgehend eine Antwort. <link-ag-e>

Allerdings wieder etwas unbefriedigend und so hakte ich noch einmal nach. <link-ag-f>

24.11. Der guten Finanzamtsbeamte beharrte jedoch auf seinem Standpunkt, mir keine Auskunft geben zu können. Es läge einfach kein „öffentliches Interesse“ vor. <link-ag-g>

29.11. Da mich diese Auskunft verständlicherweise nicht zufrieden stellen konnte, wollte ich nun Klarheit und fragte bei der Oberfinanzdirektion nach. <link-ag-h>

Auch hier erhielt ich recht schnell eine Antwort. Allerdings:

„Die Oberfinanzdirektion kann in Anbetracht der vielfältigen Aufgaben und ihrer personellen Ausstattung nicht auf jeden Einzelfall eingehen. Zudem darf sie sich nicht zu einer allgemeinen Rechtsfrage äußern. Zu den vom Steuergeheimnis geschützten steuerlichen Verhältnissen, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Steuerpflichtigen offenbart werden dürfen, gehören auch Angaben über die Gemeinnützigkeit. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass die Finanzverwaltung sachdienlichen Hinweisen nachgeht.“

Mein persönlicher Eindruck nun: Ich laufe gegen „Gummiwände“ und muss mich darauf verlassen, inwieweit ein pflichtgetreuer Finanzbeamter sachdienlichen Hinweisen nachgeht (oder auch nicht).