Die Behörden und der Gnadenhof „Lebenswürde für Tiere“ (impressum)(Der leichtsinnige Versuch, eine verbindliche Auskunft zu bekommen.) Begonnen hatte alles mit einer recht auffallenden Durchsuchungsaktion auf dem Gnadenhof von Christiane Rohn und dem Verein „Lebenswürde für Tiere e.V.“ am 15. September 2005. Veranlassung wurde diese von der Staatsanwaltschaft Wangen, auf Grund einer Anzeige wegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Die „Schwäbische Zeitung“ berichtete am 16. und 21. 09.05 <link-a> "Am Tage der Untersuchung haben die Amtstierärzte keine Verstöße gegen Tierschutzvorschriften vorgefunden" <link-b> Im November und Dezember 2005 wurden dann jedoch mehrere Hunde von dem Gnadenhof abgeholt, die Anzeichen von Haltungsbedingungen zeigten, die mit meinen Vorstellungen eines gut geführten Gnadenhofes nicht übereinstimmten. Daher sah ich nun diesen „Gnadenhof“ etwas kritischer, begann zu fragen und mich zu informieren. Am 8.02.06 schickte ich einen Brief dorthin. <link-c> Um auch gleich die übergeordnete Behörde von meinem Anliegen zu informieren, bekam das Ministerium für Ernährung und ländl. Raum Baden-Württemberg in Stuttgart eine Kopie meines Briefes. <link-d> Am 22.2.06, also recht schnell, erhielt ich eine Antwort vom Veterinäramt in Ravensburg. Am 27.02.06 schickte ich meine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Landratsamt Ravensburg. <link-g> Gleichzeitig mit einer Information an das Ministerium in Stuttgart. <link-h> Am 2.03.06 bekam ich auch recht schnell eine Eingangsbestätigung. <link-i> Umgehend erhielt ich am 27.03.06 eine Antwort, in der mir dargelegt wurde, dass sich die Bearbeitung noch verzögern wird, da notwendige Unterlagen noch bei der Staatsanwaltschaft liegen (diese ermittelte ja immer noch auf Grund der Anzeigen aus dem Jahr 2005). Im April 2005 geriet dann die Berberäffin „Chimba“ in das Blickfeld der Gnadenhofbeobachter. „Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail oder von Teilen dieser Mail ist nicht gestattet . Jede vom Landratsamt Ravensburg versendete E-Mail ist sorgfältig erstellt worden, dennoch schließen wir die rechtliche Verbindlichkeit aus; sie kann nicht zu einer irgendwie gearteten Verpflichtung zu Lasten des Landratsamtes Ravensburg ausgelegt werden.“ Hier war ich nun doch etwas verblüfft. Besondere vertrauliche Informationen standen nun nicht in dieser Antwort. Lediglich der Hinweis, dass die „Affen-Angelegenheit“ dem Vet.-Amt bekannt sei, man jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiter informieren könne. Dabei hatte ich doch lediglich nachgefragt, ob der Gnadenhof von Frau Rohn eine Haltungsgenehmigung für Affen habe und ob die Kontrolleure diesen auch gesehen hatten. Damit wollte ich mich nun jedoch nicht zufrieden geben und schrieb daher am 6.05.06 einen ordentlichen Brief an das Veterinäramt. <link-n> Da zwischenzeitlich auch die Staatsanwaltschaft Wangen das Ermittlungsverfahren auf Grund der Anzeigen gegen den Gnadenhof abgeschlossen hatte, ging ich davon aus, dass nunmehr die Akten zur Einsicht frei sind und erinnerte am 09.05.06 das Landratsamt in Ravensburg an die Erledigung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde. <link-p> In diesem Schreiben machte ich auch den zuständigen Beamten, Herrn Hägele, noch auf die „Affengeschichte“ aufmerksam und stellte zwei einfache Fragen, die mir das Veterinäramt aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht beantworten konnte: A) Hat der Gnadenhof in Amtzell eine Betriebsgenehmigung? Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass mit einer Beantwortung irgendein Datenschutz verletzt wird. Bei jedem Kleingewerbetreibenden kann man nachfragen, ob dieser sein Gewerbe angemeldet hat, bzw. eine Ausübungsgenehmigung besitzt. Warum sollte das bei einem Tier-Gnadenhof komplizierter sein? Also noch eine freundliche Mail, um meine Angelegenheit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. <link-r> Heute, am 20.05.06 bin ich noch genauso klug (oder unwissend) wie vor 13 Wochen, als ich meinen ersten Brief an das Veterinäramt schickte. Bei aller Rücksichtnahme auf gründliche Prüfungen und anderweitige dringende Arbeitsanfälle in den betroffenen Behördenabteilungen, so etwas hatte ich nicht erwartet. 1. Wie kann es angehen, dass die prüfenden Amtsveterinäre auf dem Gnadenhof von Frau Rohn in der Vergangenheit keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt haben? 2. Gibt es eine Betriebsgenehmigung für den Gnadenhof von Frau Rohn in Amtzell? 3. Gibt es eine Haltungsgenehmigung für die Berberäffin, die sich seit März 2005 auf dem Gnadenhof befindet? Bei mir schleicht sich jedenfalls inzwischen das unbehagliche Gefühl ein, dass sich dort unten im schönen Allgäu, genauer in Amtzell, eine Tiersammelstelle befindet, die seit Jahren ohne Genehmigung betrieben wird und Tiere, zumindest teilweise, unter Missachtung des Tierschutzgesetzes und der Haltungsverordnungen beherbergt. Und das alles unter den Augen der zuständigen Behörden. Immer noch nicht vorstellen kann ich mir, dass sich hier Behörden und Personen gegenseitig decken, um Fehler in der Vergangenheit „unter den Tisch zu kehren“. Dazu ist dann mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat dann doch noch zu hoch.
Klaus Schaper 20.05.2005 24.05. Heute erreicht mich ein Schreiben vom Landratsamt Ravensburg, unterzeichnet vom Landrat, Herrn Kurt Widmaier. <link-s1> <link-s2> Entweder bin ich als Niedersachse zu stur, oder es macht sich hier bei uns im Norden die fehlende Faschingszeit bemerkbar. Jedenfalls gelang es Herrn Widmaier, mich total zu verblüffen. Er wies meine Dienstaufsichtsbeschwerde und sonstige Fragen strikt zurück mit dem Hinweis, dass bei keiner der durchgeführten 11 Kontrollen des Veterinäramtes auf dem Gnadenhof von Frau Rohn Mängel oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt werden konnten. Hier frage ich mich nun, worauf sich die Staatsanwaltschaft bei ihrem "Geldauflage zugunsten verschiedener gemeinnütziger Einrichtungen", die Frau Rohn zu zahlen hat, stützt. 26.05. Sicher war mein vorgenannter "Faschingszeitvergleich" etwas daneben und emotional durch meine unendliche Verblüffung hinsichtlich des Antwortschreibens aus dem Landratsamt begründet. Doch zufrieden geben kann ich mich damit nicht. Herrn Widmaier möchte ich darüber nicht im Unklaren lassen und sende ihm daher erst einmal eine Antwort. <link-t> Auch das Amt für Veterinärwesen in Stuttgart wird informiert. <link-u> 30.05. Heute erhielt ich eine Antwort auf meine Fragen vom 20.05.06 bezüglich der Haltungsgenehmigung und der Haltung eines Exoten (Äffin Chimba) <link-v> Die darin übermittelten Erkenntnisse und zusätzliche Informationen veranlassten mich zu einer erneuten, diesmal präzesierteren Dienstaufsichtsbeschwerde an das Landratsamt Ravensburg. <link-w> Auch dem Leiter des Veterinäramtes wollte ich einige Gedanken mitteilen, insbesondere, nachdem ich erfahren konnte, dass in der letzten Woche bei Filmaufnahmen in der "Hundehalle" lediglich 8 Hunde gesichtet wurden. <link-x> 12.06. Der zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt Ravenburg bestätigt mir den Eingang meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 02.06.06 26.06. Heute bekam ich ein Antwortschreiben zu meiner Dienstaufsichtbeschwerde.Der Unterzeichner, Herr Landrat Widmaier, teilt mir darin mit, dass er nach eingehender interner Überprüfung konstatieren kann, dass meine Vorwürfe „in der Sache haltlos sind“. Alle Überwachungsmaßnahmen des Veterinäramtes waren angemessen und bewegten sich im Rahmen des geltenden Rechts. Doch dann kommt es „dicke“: Herr Widmaier teilt mir mit, dass „Kontrollen in Privaträumen nicht erzwungen werden können, solange keine Gefahr im Verzug ist“. In keinster Weise geht Herr Widmayer dabei auf meinen Hinweis in der Dienstaufsichtsbeschwerde ein, wo ich in Bezug auf §11 TschG schrieb: Sollte sich das Veterinäramt hier auf den Standpunkt stellen, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich sei, da alle Tiere sich im Privateigentum von Frau Rohn, oder des Vereines „Lebenswürde für Tiere e.V. befinden, bzw. diesem übereignet worden sind, so stimmt das absolut nicht. Und dass ein Affe (Exote) unter die besonderen Bestimmungen des Artenschutzgesetzes fällt, hat sich anscheinend auch noch nicht bis Ravensburg herumgesprochen. Zum Schluss kann sich Herr Widmayer auch einen „Seitenhieb“ gegen mich nicht verkneifen. Er fordert mich auf: „Im Übrigen darf ich Sie bitten, Ihr Rechtsschutzinteresse in dieser Angelegenheit darzulegen.“ Jedenfalls sehe ich diese „Ravensburg-Ämter-Angelegenheit“ für mich noch nicht als erledigt an. 28.06. Da ich ein höflicher Mensch bin, bekommt Herr Landrat Widmayer natürlich auch eine Antwort. Er soll schließlich wissen, dass mich sein Schreiben erreicht hat und warum ich mich als "Nordlicht" in Angelegenheiten "seines" Landkreises einmische. <link-y> 09.09. Ca. 2 Monate sind nun vergangen, ohne dass ich irgendeine Änderung im Umgang der Behörden mit dem Gnadenhof im Allgäu erkennen konnte. Es haben zwar glücklicherweise einige Tiere ihr Domizil dort verlassen können, dafür sind jedoch andere neu eingezogen. Darunter sogar ein Fuchs, für den es, ähnlich wie beim Affen und den Waschbären, auch gesonderte Bestimmungen gibt, die anscheinend nicht beachtet werden. 14.09. In der letzten Zeit konnte ich immer häufiger von beabsichtigten/möglichen Tötungsaktionen in Verbindung mit Tieren von Gnadenhof in Amtzell lesen. Begonnen hatte das mit dem Gnadenhof-Spendenaufruf vom 24.07.06. In der Anlage dazu schrieb eine Dame vom „Management des Hofes“: Zitat: „Der Gnadenhof ist aufgrund dieser Kampagne finanziell am Ende da die Spenden, die die Tiere so dringend benötigen, erheblich zurückgegangen sind. Vielen Tieren droht die Einschläferung.“ 18.09. Auf meine Anfrage vom 14.09. erhielt ich zwar keine schriftliche Antwort, eine telefonische Nachfrage bei dem Veterinäramt und dem Ordnungsamt erbrachte jedoch das Ergebnis, dass von Seiten der Behörden keine Tötungen geplant oder vorgesehen sind. 22.09. Ich erhalte eine erste Antwort auf meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 09.09 <link-ab> <link-ac> Verwunderlich für mich in dieser Antwort: Die dienstliche Beurteilung eines Landrates unterliegt keiner Nachprüfung im Rahmen einer allgemeinen Rechtsaufsicht. (schön für Herrn Widmeyer) 17.11. Da ich noch kein Ergebnis zu meiner Fachaufsichtsbeschwerde habe, fragte ich vorsichtshalber beim Regierungspräsidium in Tübingen nach. Immerhin stehen die Weihnachtstage vor der Tür. Umgehend erhielt ich auch eine Antwort <link-ad> 22.12. Heute erhielt ich eine Antwort vom Regierungspräsidium in Tübingen auf meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 09.09.06. <link-ae> <link-af> Überraschend für mich dabei die Feststellungen: - keine der Veterinärsamtkontrollen seit 2002 habe gravierende tierschutzrechtliche Mängel ergeben - für die Nutzungsänderung der Gebäude wurde dem Gnadenhof eine „gewisse Anpassungszeit“ eingeräumt. Hier kommt bei mir der Gedanke auf, ob diese Anpassungszeit im Interesse der Tiere tatsächlich mehr als 4 Jahre betragen darf. Und sollte eine solche „Gebäudeanpassung“ nicht vor dem Bezug einer solchen Örtlichkeit erfolgen. - dass die Hundeunterbringung seit Frühjahr 2006 „optimal“ gewährleistet ist, halte ich bei der nach wie vor bestehenden Hallenunterbringung als schlechten Scherz. Parallel zu meinen Bemühungen die Bedingungen für die Tiere (speziell die Hunde) zu verbessern, interessierte mich natürlich auch der Trägerverein des Gnadenhofes. Hier insbesondere die ordnungsgemäße Verwendung der Spenden. Dabei entwickelte sich ein weiterer recht interessanter und auch überraschender Behördenschriftverkehr. <link-ag> Für mich war nun zwar das Jahr 2006 beendet, doch meine Einschätzung der Sachlage wollte ich dem zuständigen Ministerium in Stuttgart nicht vorenthalten und schrieb dorthin. <link-ah>
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