Der Verein – das unbekannte Wesen? |
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Ein Spagat zwischen Schein und Sein, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Steuer-Abgabeordnung (AO)
Welcher Mensch hat nicht in seinem Leben direkt oder indirekt mit einem Verein zu tun? Wohl jeder! Ob es sich nun z.B. um das Deutsche Rote Kreuz (DRK), den Automobilclub ADAC, einen Sportverein, den Deutschen Tierschutzbund, oder einen der vielen kleinen örtlichen Interessengruppen handelt, die sich zu einem Verein zusammengeschlossen haben: Alle geben vor, ausschließlich den Interessen ihrer Mitglieder und darüber hinaus oft noch dem „allgemeinen Wohl“ zu dienen und zu handeln. Für diese Zwecke werden Mitgliederbeiträge erhoben und oft darüber hinaus Spenden in vielen Varianten eingeworben. Doch wer kann denn nun wirklich einmal hinter die Fassaden dieser Vereine schauen, um festzustellen, ob die Absichten und Ziele mit der tatsächlichen Arbeit übereinstimmen?
Ich habe es einmal versucht und musste feststellen: Ein Verein, der nicht von selbst offen und transparent agiert, ist zumindest von Außen nicht wirklich zu beurteilen.
Hierzu ein kleiner „Ausflug“ in die gesetzlichen Grundlagen des deutschen Vereinswesens.
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Worum geht es nun bei dieser Betrachtung?
Um das Freizeitvergnügen der Bürger dieses Landes? - Nein, das sei ihnen gegönnt.
Um Spenden für wohltätige und förderungswürdige Zwecke? - Nein, diese sind wichtig und sinnvoll.
Es geht mir um die Art und Transparenz so mancher Spendensammlung und ihrer Verwendung. Und um die Frage, ob sich hier unter dem Deckmantel „Gemeinnütziger Verein“ eine „Schattenwirtschaft“ entwickelt hat.
Laut Pressemitteilung des „Deutschen Spendenrates e.V.“ handelt es sich hier in Deutschland um ein Spendenaufkommen von immerhin über 2.000 Millionen Euro pro Jahr.
Dieser Geldbetrag verteilt sich nun auf die unterschiedlichsten angegebenen Hilfs- und Unterstützungsaktionen. Ob das nun notleidende Kinder in Afrika sind, aussterbende Vogelarten, oder unterstützungswürdige Karnevalsvereine.
Ich möchte mich nachfolgend „nur“ auf den Bereich „Tierschutz“ beschränken. Tierliebe und die damit einhergehende Unterstützungsbereitschaft ist gerade in Deutschland weit verbreitet. Hier existieren/existierten neben vielen hundert örtlichen Kleinvereinen, die sich um die praktische Tierhilfe kümmern, auch große Organisationen mit durchaus mehreren 100.000 Mitgliedern. Vier seien hier exemplarisch genannt.
1. Deutscher Tierschutzbund e.V.
2. Deutsches Tierhilfswerk e.V.
3. Arche 2000 Welt-Tierhilfe e.V.
4. Gnadenhof Lebenswürde für Tiere e.V.
Als Ergänzung noch einen (auf neudeutsch) "Charityverein", der sich im Laufe der letzten Jahre von einer kleinen Gruppe mit mildtätigen Zielen zu einem Großverband mit Umsätzen in Millionenhöhe gemausert hat. 5. Bundesverband Deutsche Tafel e.V.
Nachvollziehbar ist es für mich nun nach den gewonnenen Erkenntnissen, wie die beiden unter 2. und 3. benannten Großvereine jahrelang ihren „Geschäften“ nachgehen konnten und Beiträge/Spenden im Millionen-Eurobereich verwenden konnten, die mit dem eigentlichen Vereinszweck nun wirklich nichts zu tun hatten.. Und auch die vom Spendenrat eingestellte Forderung macht Sinn:
„Die Finanzverwaltung soll zu sämtlichen den Spenden-/Stiftungsbereich gemeinnütziger Organisationen betreffenden Rechts- und Steuerverhältnissen zur verbindlichen Auskunftserteilung verpflichtet sein.“
Denn die vielen tausend Kleinvereine, für die nach Auskunft aus dem Bundesfinanzministerium, bis zu einer Tätigkeits-Größenordnung von ca. 30.000 Euro pro Jahr so gut wie keine detaillierten Überprüfungen stattfinden, bringen es zusammen eben auch auf ein großes Volumen. Und speziell im Tierschutzbereich verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass es vielen "Vereinen"/Personen, die z.B. Hunde aus dem Ausland nach Deutschland holen, nicht unbedingt vorrangig um den Tierschutz geht, sondern um ein schönes „Zubrot“ zum Arbeitslohn oder der Sozialhilfe.
Und so etwas ist für mich eine unkontrollierte Schattenwirtschaft.
Klaus Schaper
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| Verzweigungen und Verbindungen im Tierschutzwesen (Stand März 2010) |