Die Hündin Sugar - ein Problem für den Argenhof?
Datum: 13 Aug. 2006
Zusammenstellung: Klaus Schaper

Vorab: Seit einigen Tagen verspüre ich "Wut im Bauch", obwohl ich eigentlich ein recht ruhiger Niedersachse bin.
Warum? Die Am-Staff-Hündin Sugar, seit Juli 2005 auf dem Gnadenhof in Amtzell anwesend, sitzt anscheinend wieder "hinter Gittern".
Wieso? Das versuche ich gerade herauszufinden und werde in den kommenden Tagen berichten.
Sollte jemand die Geschichte von Sugar noch nicht kennen, dem sei zur Einstimmung der Artikel im Kaukasenblättle 9.2005 empfohlen. <link>

Dazu noch folgender Hinweis: In dem Artikel werden Politiker, Presseleute und "Tierschützer" zitiert, die für die Hündin Sugar Bezeichnungen wie "Kampfhund, Beißmaschine, gefährlicher Hund, lebensgefährliche Waffe, Kampfbestie" o.ä. verwenden.
Nach meinen Informationen hatte die Hündin Sugar in ihrer Hamburger Zeit außerhalb des Tierheims Süderstraße nie einen Beißvorfall .
Hier die Kurzgeschichte von Sugar:
- angeblich von ihrem Besitzer im Jahr 2005 „auf der Strasse gefunden“ (zugelaufen).
- nicht angemeldet, nicht versteuert, nicht versichert.
- sie fiel dann bei einem Straßenspaziergang (unangeleint) den Hamburger Ordnungsbehörden auf.

Dazu ein kurzer Auszug aus der Hamburger Hundeverordnung (Stand 2004), diese Rasse betreffend:
Regelung für gefährliche Hunde:

Bei der Rasse American-Staffordshire-Terrier wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund stets vermutet und kann auch im Einzelfall nicht wiederlegt werden.

Halter gefährlicher Hunde müssen ihre Hundehaltung anzeigen.

Halter gefährlicher Hunde müssen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund erbringen, als Voraussetzung für die Haltungsgenehmigung.efährliche
Gefährliche Hunde sind immer a
nzuleinen.
Sugar war (und ist) für die Hamburger Behörden demzufolge ein „gefährlicher Hund“ und der Halter erfüllte keine der Vorschriften für die Hundehaltung.
- die Folge: Sugar wurde am 8. April 2004 eingezogen und im Tierheim Süderstraße (Leiter W. Poggendorf) untergebracht.
Dieser äußerte dann auch sofort: „Sugar ist das gefährlichste Tier, das wir hier je hatten, eine tickende Bombe.“
Rückhalt bekam er hier von einigen Boulevartblättern und Stadtpolitikern.
Herr Poggendorf führte dann auch schnell am 19. April 2004 (nur 11 Tage, nachdem er Sugar kennengelernt hatte) einen ersten Wesenstest durch.
Sugar bestand ihn nicht. Der Weg zur Zwangstötung schien vorgegeben.

- der Hundebesitzer beauftragte jedoch mit Unterstützung einer Hamburger Tierschutzgruppe einen Anwalt mit der Wahrung seiner und Sugars Interessen. Ein langwieriger Verwaltungs- und Rechtsstreit begann.

- ein Jahr später, am 18. April 2005, wurde Sugar erneut im Beisein von Medien und Reporter getestet. Wieder negativ. Die Gutachterin, Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen, kam zu dem Schluss: „Zu einer Einschläferung wird dringend geraten.“

- der Sugar-Besitzer setzte über seinen Anwalt einen weiteren erneuten Test durch. Dieser fand am 27. Mai 2005 statt. Die Gutachterin, Frau Dr. Bettina Christian, kam dabei zu dem Schluss: „Sugar besitzt auf der Grundlage der Befunderhebung zum momentanen Zeitpunkt kein gesteigertes Aggressionsverhalten.
Eine fachkundig durchgeführte Verhaltenstherapie könne zu einer deutlichen Reduktion oder sogar zum Verschwinden der Gefährlichkeit führen.“

- diese drei Wesensteste mit unterschiedlichem Ausgang und der Forderung (Poggendorf/Politik) einerseits „Sugar gehöre getötet“ und der Forderung des Hundebesitzers „Sugar soll leben“ hätten nun zwangsläufig einen längeren Rechtsstreit durch mehrere Instanzen zur Folge. Während dieser Zeit hätte Sugar natürlich ihr Domizil im TH Süderstraße nicht verlassen dürfen (mit all den möglichen Konsequenzen). Bereits ein Beißvorfall, wodurch auch immer herbeigeführt, hätte eine schnelle „Nottötung“ bedeuten können.
So willigte denn der Hundebesitzer, Thomas W., ein, auf seinen Anspruch auf Sugar zu verzichten, wenn diese an anderer Stelle in Deutschland (Hamburg wollte sie nicht behalten) weiter leben könne.

- und hier erst kommt der „Gnadenhof Lebenswürde für Tiere “ in Amtzell ins Spiel.
Frau Rohn (1. Vorsitzende des Gnadenhof-Trägerbereins) kam zum Jahreswechsel 2004/2005 mit ihrem Buch „Man nannte mich Hundeflüsterin“ auf den Markt. Darin beschrieb sie sich als ausgesprochene Fachfrau von Problemhunden und speziell auch als Liebhaberin/Kennerin der „Kampfschmuser“.
Was lag also näher für die Sugarfreunde aus Hamburg, als mit dieser Frau Rohn Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, Sugar dort unterzubringen.
Denn wie Frau Dr. Christian in ihrem Gutachten aussagte: „Eine fachkundig durchgeführte Verhaltenstherapie könne zu einer deutlichen Reduktion oder sogar zum Verschwinden der Gefährlichkeit führen.“
Für diese „fachkundig durchgeführte Therapie“ erschien Frau Rohn als geeignet.
Das Ergebnis: Man wurde sich einig und die Stadt Hamburg als damals verantwortlich für Sugar schloss mit dem Gnadenhofverein in Amtzell im Juli 2005 einen Tierübereignungsvertrag.
Wichtig darin folgende Passagen:
Der Gnadenhof verpflichtet sich, das Tier artgerecht unterzubringen.

Einer Vermittlung des Tieres kann die Freie und Hansestadt Hamburg nur zustimmen, wenn wenn das Tier an einen Halter vermittelt wird, der seinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt außerhalb von Hamburg hat.

Am 24. Juli 2005 war es dann soweit. Frau Rohn fuhr nach Hamburg, um Sugar abzuholen.
Ihre damaligen Äusserungen gegenüber der Presse (Welt /Hamburger Abendblatt):
"Sugar soll nicht im Zwinger gehalten werden, sondern frei herumlaufen. Ich werde sie im Haus halten. Ich will sie durch das Leben richtig anleiten, ihr Sicherheit und Geborgenheit geben.""
Ich werde sie therapieren. Sugar wird dann einem weiteren Wesenstest unterzogen.“

Auf der Gnadenhof-HP <link> ist dann auch nachzulesen, wie Frau Rohn Sugar beurteilte und die Hündin dort leben sollte.
Auszüge:
„Sie wirkte in keiner Weise gefährlich auf mich.

Mein erster körperlicher Kontakt mit Sugar war gekennzeichnet durch eine unermessliche Sehnsucht nach Geborgenheit.

Kleinste Handzeichen und Körpersprache meinerseits genügten, um Sugar zu führen.

Sugar lebt in unserer Privatwohnung mit anderen Hunden im Rudel zusammen.“

Alles schien bestens und auch alle Beteiligten waren zufrieden.
Einem erneuten Wesenstest und einer Weitervermittlung (Sugar ist ja kein Privathund von Frau Rohn, sondern gehörte dem Gnadenhof-Trägerverein) schien nichts im Wege zu stehn.

______________________________________________________________________________


Seit der Durchsuchung des Gnadenhofes in Amtzell im September 2005 und den anschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wangen wird diese Einrichtung von vielen Menschen ja etwas kritischer gesehen, als noch im Sommer/Herbst 2005. Mehrere Aussagen ehemaliger Mitarbeiter die unisono darin gipfelten: „Ich habe Frau Rohn nie mit Hunden arbeiten sehen, außer bei Presseterminen, Besuchertagen oder Fototerminen.“ brachten mich dann spätestens im Frühjahr 2005 zu den Gedanken:

Warum ist die Sugar noch als Gnadenhoftier anwesend?
Warum steht sie nicht auf der Vermittlungsseite für Tiere?

Warum ist auf der Gnadenhof-HP nichts von einem Wesenstest zu lesen?

Warum gibt es keine Informationen über die Therapiearbeit, die Frau Rohn doch geplant hatte?

Hinzu kamen damals noch unbestätigte Informationen, dass Sugar eben nicht in einem Rudel den Tag verbringen kann. Und dass sie bei Abwesenheit von Frau Rohn häufiger in Hundeboxen oder –anhängern untergebracht wird.
Soll das eventuell die artgerechte Hundehaltung sein, die der Gnadenhofverein der Stadt Hamburg vertraglich zugesichert hat?

Ich besprach die Angelegenheit mit meiner Frau (die Sugar bei einer mehrtägigen Anwesenheit auf dem Gnadenhof im November 05 kennengelernt hatte) und wir boten am am 21.06.05 dem Gnadenhofverein an, Sugar zu uns zu übernehmen. <link> (Unterseite1)
Immerhin wohnen wir in Niedersachsen (ohne „Kampfhundeverordnung“, so dass auch ein noch nicht durchgeführter zusätzlicher Wesenstest kein Hindernisgrund seien dürfte.
Die Antwort war kurz und knapp: Sugar sein aus rechtlichen Gründen nicht vermittelbar und man wolle mit mir darüber nicht diskutieren. (Das stimmt so ja nun nicht – siehe Übereignungsvertrag oben).

Fazit für mich:
Sugar soll aus Gründen, die ich anscheinend nicht erkenne, bis an ihr Lebensende auf dem Gnadenhof verbleiben.
Und das kann doch nun wirklich nicht im Sinne des ehemaligen Besitzers, der Hundefreunde aus Hamburg und der Stadt Hamburg sein.

Ein kurzzeitiger Aufenhalt in einem ausreichend bemessenem Zwinger (solche sind auf dem Gnadenhof jedoch nicht vorhanden) mag ja für eine artgerechte Haltung noch durchgehen können. Ein Hund vom Schlage eines American-Staffordshire-Terriers jedoch ist ein Powerpaket, das auch ausgelastet werden will/muss. Ein vielleicht 20minütiger Leinenausgang pro Tag ist hier mit Sicherheit nicht ausreichend.
Ebensowenig ist eine Haltung zu akzeptieren, bei der Sugar den weitaus größten Teil des Tages als Einzelhund leben muss (egal, ob in einem Zwinger, einem Zimmer, oder einer Box). Ein Hund ist nun einmal ein Rudeltier, das mit seinesgleichen herumtoben möchte.

Und wenn ich dann auf der HP des Gnadenhofes lesen darf:
„Die Vermittlung ist uns ein großes Anliegen, weil der Gnadenhof keine Verwahranstalt für unerwünschte Tiere sein soll und auch nicht sein kann. Vielmehr geht es uns darum, für die Tiere ein neues Zuhause zu finden, damit sie wieder harmonisch und zufrieden mit Menschen zusammenleben können.“so frage ich mich hier: Habe ich in der Schule beim Leseunterricht gefehlt, oder dient diese Aussage lediglich zur Beruhigung von Spendern und Tierfreunden?

15.08.06 Heute verdichten sich die Hinweise auf eine Zwingerunterbringung von Sugar. Leider brachte eine Nachfrage beim zuständigen Veterinäramt noch kein Ergebnis.

Hat Sugar Glück, sitzt sie in einem dieser "bequemen und geräumigen" Aussenkäfigen.

Hat sie dagegen Pech, teilt sie ihr Dasein mit vielen anderen Hunden in dieser Halle:

(Man bedenke dabei: Es gibt in dieser Halle noch eine weitere Zwingerdoppelreihe.)

18.08.06 Heute konnte ich telefonischen Kontakt zum Veterinäramt und Ordungsamt aufnehmen. Verbindliches wollte, konnte, oder durfte mir hier niemand mitteilen, doch meine Schlussfolgerungen aus diesen Gesprächen:
Nicht der Argenhof hat ein Problem mit Sugar, sondern Sugar mit dem Argenhof!

Der Grund liegt in der „Kampfhundeverordnung“ von Baden-Württemberg. <link>

Auszug:
Drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als "Kampfhunde". Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist. Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.

Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Eine solche kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden: Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde dürfen keine Bedenken bestehen und von dem Hund dürfen keine Gefahren für Dritte ausgehen. So müssen auch Vorkehrungen gegen ein Entlaufen des Hundes getroffen sein.

Und hier beginnt das Dilemma von Sugar, weil:
-Der Gnadenhof von Frau Rohn ist keine behördlich anerkannte Tierschutzeinrichtung.

-Frau Rohn besitzt keinen Sachkundenachweis.

-Eine Wesenstestprüfung von Sugar hat in den vergangenen 13 Monaten nicht stattgefunden.

-Den Behörden liegen die ersten beiden Sugar-Wesensteste (Poggendorf + Feddersen-Petersen) vor, aus denen sie eine „besondere Gefährlichkeit“ von Sugar schließen.

-Der dritte Test von Frau Dr. Bettina Christian bleibt dabei recht unberücksichtigt.

Die Folge: Sugar muss hinter Gitter!
Für die Behörden eine logische und konsequente Auslegung der bestehenden Gesetze.
(Wer möchte sich da schon dem Vorwurf aussetzen, leichtfertig zu handeln.)

Für den Gnadenhofverein mit seiner Vorsitzenden Frau Christiane Rohn jedoch eine Blamage, um es freundlich auszudrücken.

Kein: „ "Sugar soll nicht im Zwinger gehalten werden, sondern frei herumlaufen.“

Kein: „ "Ich werde Sugar therapieren.“

Stattdessen nun: Unterbringung in einem der Argenhofzwinger, die aus meiner Sicht in jeglicher Weise dem Tierschutzgesetz und der Hundeverordnung Hohn sprechen.
Sie haben zwar das amtlich verordnete Mindestmaß von 6qm, bieten jedoch keinerlei freie Auslaufmöglichkeiten z.B. in einen Freilauf.

Beispiel eines Argenhofzwingers (ohne Sugar)

Die Hunde sind darauf angewiesen (dazu verurteilt) dass sie zeitweise herausgeholt, um an einer Leine spazierengeführt zu werden.
Bei der vorhandenen Hundezahl und den Pflegekräften kann sich jeder vorstellen, wie viel Zeit für einen Hund da ermöglicht werden kann.

So lebt sie jedenfalls zur Zeit nicht.

(Bildquelle: www.der-gnadenhof.de)

Aus meiner Sicht ist Sugar vom „Regen in die Traufe“ gekommen.
Vom Zwinger bei Herrn Poggendorf in einen Zwinger bei Frau Rohn.

20.09. Heute nun erhalte ich eine Rechtsauskunft mit folgendem Inhalt:

1. Sugar ist gem. Übereignungsvertrag Eigentum des Gnadenhofvereines.
2. Ausschliesslich dieser kann eine Weitervermittlung veranlassen.

Ein "Knackepunkt" dabei:
Gem. Übereignungsvertrag muss die Stadt Hamburg zustimmen.
§4a des Vetrages beinhaltet jedoch:
"...die Ungefährlichkeit des Tieres durch einen erneuten Wesenstest belegt wurde."
Da ein solcher Test in den vergangenen 13 Monaten nicht versucht, geschweige denn absolviert wurde, würde die Stadt Hamburg keiner Vermittlung zustimmen.

Und solange die Haltungsbedingungen von Sugar nicht mit der Hundeverordnung kollidieren (Zwinger-Mindestgröße 2x3qm) und das zuständige Veterinäramt leichtsinnigerweise davon ausgeht, dass Sugar "täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen hat, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen", wird auch von deren Seite keine Hilfe zu erwarten sein.

Aus meiner Sicht ist es einfach nur traurig, wie einem grundsätzlich freundlichem Tier ein Leben in Freiheit verbaut wird.

Hier kann ich derzeit lediglich auf die Aussage auf der Gnadenhof? - Internetseite hinweisen:
"Die Vermittlung ist uns ein großes Anliegen, weil der Gnadenhof keine Verwahranstalt für unerwünschte Tiere sein soll und auch nicht sein kann."
Für mich schlichtweg eine scheinheilige Aussage!

Meine derzeitige Schlussfolgerung: Für den nicht durchgeführten Wesenstest gibt es folgende Gründe:
a) Sugar wird noch für die "Spendenwerbung" benötigt
b) Frau Rohn sieht sich nicht in der Lage, Sugar an einen solchen Test heranzuführen.
(Beides gleich traurig)