| 4. Gnadenhof Lebenswürde für Tiere e.V. |
Ein Normalbürger, der spenden will, verlässt sich (oder muss sich verlassen) in nahezu allen Fällen auf ein positives Erscheinungsbild der Sammelorganisation und den Freistellungsbescheid eines Finanzamtes im Falle der Gemeinnützigkeit. Was es jedoch mit einem solchen Freistellungsbescheid auf sich hat, soll das 4. Beispiel aufzeigen.
Ein gemeinnütziger Verein in 88279 Amtzell, der einen Tier-Gnadenhof unterhält. Eingetragen beim Amtsgericht in 88239 Wangen, steuerlich zuständig das Finanzamt Wangen.
Kritisch aufmerksam geworden bin ich auf diesen Verein durch einige mir unklare Vorgänge im Dez.05/Jan.06. Einmal hinsichtlich der Tierhaltebedingungen in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz, nachzulesen hier: http://www.klausschaper.de/argeaemter.htm
und zum anderen um unklare Vorgänge im Vereinsvorstand http://www.hirtenhunde-liptak.de/blaettle/pages/in-eigener-sache/20060119ruecktr.html
und der Transparenz/Nachvollziehbarkeit von Spendengeldern. http://www.hirtenhunde-liptak.de/argenmaerchen/pages/06.html http://www.hirtenhunde-liptak.de/argenmaerchen/pages/leserbriefe.html#Anchor-Leserbrie-55319
Da auf der Vereins-Internetseite zwar um Spenden geworben wird, jedoch nirgendwo ein Freistellungsbescheid, oder eine Steuernummer zu sehen war, fragte ich beim Finanzamt an, ob von dort ein Freistellungsbescheid erteilt wurde. Die Auskunft verblüffte mich. Der Finanzamtsbeamte teilte mir mit: „Auf Grund des Steuergeheimnisses (§30 der Abgabeordnung) kann ich Ihnen keine Antwort geben. Sie können jedoch direkt beim Verein nach einem gültigen Freistellungsbescheid fragen. Sollte Ihnen ein solcher ausgehändigt werden, können Sie den darin gemachten Angaben vertrauen, es sei denn dass diese Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt wurde.“ Nun war ich genauso klug (oder dumm) wie zuvor. Ich wusste nicht, ob ein solcher Bescheid überhaupt je existierte und wenn, kann ich den Angaben darin ohnehin nur bedingt vertrauen.
Auf der Internetseite des Vereins wird jedoch auch „lustig“ für die gewerblichen und rein persönlichen Aktivitäten der Vereinsvorsitzenden geworben. Und da ich inzwischen an einer ordnungsgemäßen Vereinsführung im Sinne der Gemeinnützigkeit Zweifel hatte, schrieb ich erneut an das Finanzamt und machte auf folgende Punkte mit konkreten Hinweisen aufmerksam: A) Wiederspruch zu § 52 - Gemeinnützige Zwecke B) Wiederspruch zu § 55 – Selbstlosigkeit, Punkt 1. und 3. C) Wiederspruch zu § 59 - Voraussetzung der Steuervergünstigung D) BGB-Vereinsrecht § 42 – Insolvenz
Auch die Antwort auf dieses Schreiben verblüffte mich wieder als einfachen Bürger, der lediglich wissen will, ob die Vereinsaussage „man sei gemeinnützig anerkannt“ stimmt und korrekt ist. Ich bekam zur Antwort: „eine Beantwortung Ihrer Fragen ist nicht möglich, da kein zwingendes öffentliches Interesse vorliegt.“ Ja, was nun? Ist es denn kein öffentliches Interesse, zu erfahren, ob Spenden rechtmäßig verwendet werden? Immerhin kommen Steuerermäßigungen und Steuerrückzahlungen doch aus dem allgemeinen Steuerhaushalt.
Ich wollte es nun genau wissen und fragte bei der zuständigen Oberfinanzdirektion nach. Im Kern wollte ich wissen: „Es geht mir dabei nicht um die Höhe einer Steuerschuld o.ä., sondern schlicht und einfach um die Auskunft eines Finanzbeamten, ob die Aussage eines Vereines (er habe eine anerkannte Gemeinnützigkeit) bestätigt werden darf und kann.“ Die Antwort: „Die Oberfinanzdirektion kann in Anbetracht der vielfältigen Aufgaben und ihrer personellen Ausstattung nicht auf jeden Einzelfall eingehen. Zudem darf sie sich nicht zu einer allgemeinen Rechtsfrage äußern. Zu den vom Steuergeheimnis geschützten steuerlichen Verhältnissen, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Steuerpflichtigen offenbart werden dürfen, gehören auch Angaben über die Gemeinnützigkeit. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass die Finanzverwaltung sachdienlichen Hinweisen nachgeht.“
Mein persönlicher Eindruck nun: Ich laufe gegen „Gummiwände“ und muss mich darauf verlassen, inwieweit ein pflichtgetreuer Finanzbeamter sachdienlichen Hinweisen nachgeht (oder auch nicht). Für mich total unbefriedigend.
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