Einleitung Kasernengelände Behörden Hilfsaktionen Reaktionen

aktualisiert am 28.10.
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Bei dem Thema „Tierschutz und Behörden“ sind in der Regel die Kreisveterinärämter die Ansprechpartner. Diese haben neben ihren sonstigen Aufgaben (Lebensmittelüberwachung, Seuchenabwehr etc.) auch noch die Verpflichtung Tierheime oder „tierheimähnliche Einrichtungen“ zu genehmigen und zu kontrollieren.

Dazu dann noch im Bedarfsfall Verstößen gegen das Tierschutzgesetz nachzugehen, evtl. in ihrem Entscheidungsrahmen mit einem Bußgeld zu ahnden und in schweren Fällen zur Anzeige zu bringen. Ergänzende Informationen dazu hier:

Was lag also näher, als im „Fall Vitzeroda“ einmal beim Veterinäramt des Wartburgkreises anzufragen, um eine kompetente Auskunft zu erhalten. Ich wollte einfach Sicherheit haben, ob etwas an Spekulationen, die seit ca. 2 Monaten durch das www düsen, dran ist. Ich schrieb also am 22.02. die zuständige Veterinäramtleiterin an.
Verständlicherweise erhielt ich binnen weniger Tage keine Antwort, doch da mir inzwischen weitere Informationen vorlagen, ergänzte ich am 27.02 mit einem zusätzlichen Brief und schickte beide Schreiben auch an die nächst höhere Aufsichtbehörde, das Thüringische Landesamt in Bad Langensalza.
Der örtlich zuständige Veterinär für Vitzeroda hatte einige Tage vorher verlauten lassen:
„ich möchte darüber informieren, dass in unserer Behörde eine Beratung zur Tierhaltung in der ehemaligen Kaserne Vitzeroda stattgefunden hat und der derzeitige Sachstand zur fachaufsichtlichen Beurteilung und Stellungnahme an das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Bad Langensalza weitergeleitet wurde.“
 
Auch heute, am 02.03. habe ich noch keine Antwort erhalten, doch auch das halte ich noch für nachvollziehbar. Sicher existieren in Thüringen wichtigere Probleme für Veterinäre, als die Hundekaserne in Vitzeroda, die ja nun schon viele Jahre irgendwie über die Runden gekommen ist.
Zunächst bleibt mir nur zu hoffen, dass von amtlicher Seite aus, die Betreiberin mit Nachdruck dazu veranlasst wird, die bestehenden Übernahmeangebote wahrzunehmen und den Hundebestand auf Null zurückzufahren. Dann könnte sie z.B. mit dem Verein zusammen den Versuch unternehmen, das Kasernengebäude mit Umfeld in einen Zustand zu versetzen, der eine artgerechte Tierunterbringung ermöglicht.
 
Am 04.03. erhielt ich eine mail vom Vet.-Amt des Wartburgkreises, dass mein Schreiben vom 27.02. angekommen sei, allerdings erst ab dem 08.03. mit einer Antwort zu rechnen ist.
 
08.03. Die Bilder des Hundes "Bogi" hatten mich doch sehr erschüttert und da ich nicht weiß, ob diese auch dem Veterinäramt vorliegen, schickte ich heute eine Mail an das Vet.-Amt Wartburgkreis und eine Mail an das Thüringer Landesamt.
 
09.03.: Mit Verzögerung, die anscheinend auf die Bundespost zurückzuführen ist, erhielt ich heute zwei Briefe vom Thüringischen Landesamt, Dezernat Veterinärwesen. Datiert vom 02.03. und 03.03.2010.
(nicht vergrößerbar)
Die Damen und Herren dort sind augenscheinlich über den Sachstand in Vitzeroda informiert, wollen oder können sich im "nicht abgeschlossenen Verfahren" verständlicherweise nicht abschließend äußern. Es bleibt somit abzuwarten, was die nächsten Aktionen erbringen.
 
11.03. Die bisherige Antwort des Thüringer Landesamtes hat mich nicht so recht zufriedengestellt. Hinzu kommt, dass sich bislang auch das Veterinäramt des Wartburgkreise nicht gemeldet hat. Ich hake deshalb heute mit dem nebensehenden Schreiben nach, um eventuell feststellen zu können, ob sich „in Sachen Kasernenhunde“ doch etwas bewegt, oder ob diese in einem „nicht abgeschlossenen Verfahren“ unterzugehen drohen.
 
13.03. Vom Veterinäramt des Wartburgkreises habe ich bis auf die Bestätigung vom 4.3., dass meine Schreiben eingegangen sind, leider noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher freundlich per mail und schreibe einen neuen Brief.
Der Hintergrund: Da die bisher vorliegenden Antworten ja recht „zurückhaltend“ waren und präzise Auskünfte „wegen eines laufenden Verfahrens“ abgeblockt wurde, nehme ich nun Bezug auf das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz . Dieses relativ neue Gesetz sollte eigentlich jedem Bürger ermöglichen, Auskünfte von amtlichen Dienststellen zu bekommen, sofern sie nicht irgendwelche Dienst- oder sonstigen Geheimnisse verletzten. Und um hier auch keinen Eingriff in ein „laufendes Verfahren“ zu nehmen, beschränke ich meine Frage auf einen zurückliegenden (eventuellen) Verwaltungsakt. Dieser ist jedoch nicht ganz unwichtig, da er das behördliche Verhältnis in Sachen Steuer, Versicherung, Nutzungsgenehmigung etc. zu den Kasernenhunden und deren Halter betrifft.
 
Ich kann heute auch eine positive Rückmeldung in Hinsicht Behördentätigkeit im Wartburgkreis machen. Am 3.3. hatte ich dem Umweltamt eine Mailanfrage geschickt. Heute kam die Antwort.
   
16.03. Mich erreicht heute ein Schreiben vom Veterinäramt Wartburgkreis vom 10.03. (warum benötigt ein Brief von dort zu mir immer so viele Tage?)
Ehrlich gesagt, ich bin erschüttert. Vom Inhalt ist dieses Schreiben nahezu identisch mit dem vom Thüringer Landesamt vom 3.3.10 (s.o.). Als „Durchschnittsbürger“ bekomme ich hier den Eindruck, dass bei den Behörden kaum auf die berechtigten Hinweise über die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz eingegangen wird. Schlimmer noch, bei mir verdichtet sich der Verdacht, dass in den Amtsstuben in Thüringen die Meinung vorherrschen könnte „lasst die Leute nur reden und schreiben, wir ziehen das Ding so durch, wie wir es uns vorstellen“. Das kann es doch nun wirklich nicht sein. Irgendwie habe ich in meinem Hinterkopf noch den Gedanken, dass es sich bei öffentlichen Behörden um Institutionen handelt, die für uns Bürger da sind (sollten) und letztendlich auch von uns finanziert werden. Doch sind das vielleicht zu hehre Vorstellungen von mir ........
Eine Antwort will ich jedoch nicht schuldig bleiben und sende umgehend eine mail an das Vet.-Amt Wartburgkreis.
 
17.03. Unerwartet schnell erreicht mich heute eine mail vom Veterinäramt des Wartburgkreises auf mein Schreiben vom 13.03. Der Kernsatz darin: Es besteht keine Genehmigung nach §11 des Tierschutzgesetzes für die Hundehaltung in der Kaserne in Vitzeroda.
Diese Aussage hat natürlich Konsequenzen, die ich schon unter Punkt 11. „Kasernengelände“ kurz angerissen und auch in meinem Schreiben vom 27.02.10 an das Veterinäramt dargelegt hatte. Sie sehen wie folgt aus:
Besteht keine Genehmigung nach §11, so sind die Hunde auf dem Kasernengelände keine Nothunde, Fund- oder Abgabehunde entsprechend dem Tierschutzgesetz.
Also müssen sie bei der zuständigen Gemeinde (hier die Stadt Berka) auch namentlich angemeldet und versteuert werden. Eine Steuerbefreiung kann nicht in Ansatz gebracht werden, da die Kaserne keine „tierheimähnliche Einrichtung“ ist. (Es fehlt die Genehmigung nach §11 TschG.)
Nimmt die Stadt Berka ihre eigene Hundesteuersatzung ernst (davon gehe ich bei der Finanzknappheit der meisten Kommunen aus), so müsste sie dem Besitzer der Kasernenhund jährlich einen erheblichen Betrag in Rechnung stellen. Wie hoch? Ich frage einmal nach und erhalte von einer freundlichen Dame in der Finanzverwaltung die Auskunft, dass für jeden Hund pro Jahr 24,00 Euro berechnet wird. Meine Zusatzfrage, wie das mit den vielen Hunden in der Kaserne Vitzeroda abgerechnet wird, löste Verwunderung aus. „Welche Hunde?“ Augenscheinlich hat der/die Besitzer der Kasernenhunde in den letzten 10-14 Jahren nie Hunde bei der Stadt Berka angemeldet (und natürlich auch keine Steuern entrichtet). So einfach geht das .......
 
31.03.: Am 24.03. erreichte mich zu meiner Überraschung eine mail von der Leiterin vom Vet.-Amt des Wartburgkreises (Frau Dr. Kleinhans), in der mir diese ein persönliches Gespräch anbot, um mir ihre Meinung zur Hundehaltung in der Kaserne darstellen zu können. Natürlich nahm ich diese Offerte gerne an und vereinbarte gleichzeitig auch ein Zusammentreffen mit der Hundehalterin Frau Praß (dazu mehr an anderer Stelle).
Gestern, am 30.03., erschien ich also pünktlich im Landratsamt und wurde mit einer erfreulich offenen Dame konfrontiert, der es augenscheinlich nicht nur um irgendwelche Paragraphen, sondern wesentlich um das Wohl der Tier (es leben dort ja nicht nur Hunde) auf dem Kasernengelände geht. Weil ich bei diesem Gespräch nicht mit Kaffe und Kuchen „bestochen“ wurde, glaube ich die wesentlichen Aussagen einigermaßen neutral wiedergeben zu können.
 
1) Die Tierhaltung in der Kaserne in Vitzeroda wird schon seit einigen Jahren vom Vet.-Amt beobachtet und kontrolliert.
2) Dabei wurden vom Vet.-Amt keine Hunde bemerkt, die gesundheitlich so geschädigt waren, dass ein zwangsweises Eingreifen erforderlich gewesen wäre.
3) Der zu hohe Tierbestand war aufgefallen und eine Reduzierung gefordert. (Anmerkung von mir: daraus resultierte letztendlich auch der Aufruf in der Zeitung vom 02.12.09)
4) Der Hofbetreiberin wurde zur Auflage gemacht, ein Tierbestandsbuch mit Zu- und Abgängen zu führen. Der aktuelle Hundebestand beträgt 67 Tiere.
5) Dieser Bestand soll auch weiterhin abgebaut werden, bis eine Zahl erreicht ist, die den Verhältnissen der Örtlichkeit und einer sorgfältigen Versorgung angemessen ist. Eine Kontrolle dieser Tierreduzierung wird duchgeführt.
6) Neue, zusätzliche Hunde dürfen derzeit nicht aufgenommen werden.
7) Die Erteilung einer Haltungsgenehmigung nach §11 TschG ist für das Vet.-Amt derzeit nicht relevant. Einmal, weil die vorhandenen Hunde als Privathunde angesehen werden, zum anderen, weil die Halterin eine fachlich geeignete Ausbildung (Tierpflegerin) hat und die Kasernenhaltung bereits seit vielen Jahren toleriert wurde.
8) Das Vet.-Amt kümmert sich ausschließlich um die Tierschutzbelange auf dem Kasernengelände. Für darüber hinaus gehende Auffälligkeiten oder Fragen sind die entsprechenden Fachabteilungen zuständig.
 
Mein persönliches Fazit: Wenn sich die Hundehalterin (Frau Praß) an diese Auflagen hält (halten kann), so steht von Seiten des Vet.-Amtes für einen Weiterbetrieb der Kasernenhaltung kein „Stein im Weg“.
Ich werde mich im Mai über den Fortgang informieren. Man sollte sicher allen Seiten eine zeitliche Chance geben, bestehende, kritikwürdige Verhältnisse zu verbessern.
 
20.07.: Anmerkung: aus persönlichen Gründen war es mir zeitlich in den letzten Wochen nicht möglich diese Internetseite zu ergänzen. Heute nun die Nachträge.
 
04.05.: Eine Nachfrage bei Veterinäramt brachte die beruhigende Information, dass im April ca. 10 Tiere vermittelt wurden und das Kasernengelände verlassen konnten.
 
08.06.: Auch heute erhielt ich die Information, dass im Mai wieder ca. 10 Hunde die Kaserne verlassen haben. Damit dürfte sich der aktuelle Hundebestand auf ca. 50 Tiere reduziert haben. (Eine Verifizierung dieser Angaben ist mir nicht möglich)
 
20.07.: Natürlich wollte ich mich auch über den Hundeabgang im Juni informieren und erhielt heute die Mitteilung, dass auch im Juni ca. 10 Hunde aus der Kaserne vermittelt werden konnten.
Obwohl ich an der Aussage des Veterinäramtes grundsätzlich keinen Zweifel habe, ist mir doch etwas „mulmig“ zu Mute. Woher nun diese schnelle Vermittlung der letzten Monate? Wohin sind die Hunde (wenn sie denn tatsächlich in Endstellen vermittelt wurden) gegangen?
 
21.07.: Der unter „Reaktionen“ heute eingestellte Situationsbericht veranlasste mich zu einer Information-mail an das zuständige Veterinäramt.
Umgehend erhielt ich auch eine Reaktion. (Das Ergebnis des Kontrollbesuches steht noch aus)
 
26.07.: Eine telefonische Nachfrage beim zuständigen Veterinäramt erbrachte folgendes Ergebnis:

A: Es wurde am 21.07. ein Kontrollbesuch auf dem Kasernengelände vorgenommen.

B: Der Hundebestand stimmte mit dem Bestandbuch überein.
C: Hundewelpen wurden nicht festgestellt.
 
28.10.: Da der nächste Winter vor der Tür steht, informierte ich mich heute bei zuständigen Veterinäramt über den Stand in der „Hundekaserne“.
Ergebnis: Derzeit befinden sich noch 30 Hunde auf dem Kasernengelände in der Obhut von Frau Prass. Dies ist eine Anzahl, die ihr behördlicherseits als Obergrenze zugebilligt wird. In Zukunft wird es immer wieder sporadische Kontrollen geben, die diese Stückzahl überprüfen.
 
Mein persönliches Fazit: Ich halte nach wie vor die Hundehaltung in der Kaserne in Vitzeroda für (vorsichtig ausgedrückt) sehr grenzwertig. So gibt es z.B. immer noch keinen festen Wasser- und Stromanschluss. Zudem erscheint mir die Hundeversorgung maßgebend von nur einer Person abhängig zu sein (kein gutes Gefühl, wenn man z.B. an Ausfallzeiten denkt).
30 Hunde auch nur einigermaßen artgerecht zu halten und zu versorgen ist in meinen Augen ein Ding, das von nur einer Person unmöglich zu leisten ist.
Doch stehen hier sicher die Wunschvorstellungen eines Hundefreundes und die gesetzlich geregelten „Freiheiten“ eines Bürgers auf Selbstbestimmung seines Umfeldes etwas im Wiederspruch.
Immerhin ist positiv zu vermerken, dass sich die ursprüngliche Zahl von weit über 100 Hunden auf nun 30 reduziert hat.
 
Ich werde diese Seiten nun zunächst schließen, in der Hoffnung, dass sich die Situation in der Kaserne-Vitzeroda nicht wieder verschlechtern.
 
 
13.11.2011
Die Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt. Die Hundezahl war wieder erheblich angewachsen, bzw. hatte tatsächlich nie den Stand von max. 30 Tieren erreicht.
Das Veterinäramt des Wartburgkreises hat sich am 10.11. Zutritt auf das Kasernengelände verschafft und in Zusammenarbeit mit mehreren Tierschutzorganisationen/-vereinen weit über 100 Hunde zwangsweise sichergestellt und abtransportiert.
Aktuell befinden sich nun keine Hunde mehr auf dem Kasernergelände