| Einleitung | Kasernengelände | Behörden | Hilfsaktionen | Reaktionen |
|---|
aktualisiert am 31.03. |
||
|---|---|---|
| Die „Hundekaserne“ in Vitzeroda | ||
(Bilder können durch "klick" vergrößert werden) |
||
Tiere, in diesem Fall speziell Hunde, werden ja in allen Möglichen Räumlichkeiten untergebracht und gehalten. Das fängt in einer Privatwohnung an, geht über Zwingeranlagen und endet manchmal im kleinen Innenhof, oder gar einer Garage. Warum nicht auch in einem aufgegebenen Kasernengebäude? |
||
| Alles ist möglich und auch im „grünen Bereich“, wenn dabei folgende Grundsätze beachtet werden, die das Tierschutzgesetz in der Hundeverordnung als Mindestanforderung vorgibt: | ||
| (die Gesetzesvorgabe erscheint kursiv, mein Kommentar zu der Situation in Vitzeroda in senkrechter Schrift) | ||
| 1.Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren. | ||
| Natürlich, so sollte man meinen, eine Selbstverständlichkeit, doch wie wird das gehandhabt, wenn es sich nicht nur um ein bis zwei Familienhunde handelt, sondern um eine Hundezahl die 100 Tiere überschreitet? Tierheime setzen hier freiwillige „Gassigeher“ ein. Doch bei einem Kleinverein wie in Vitzeroda, mit ca. 10 Mitgliedern kann ich es mir nicht so recht vorstellen, dass sich dort täglich 10-20 Personen einfinden, um die Hunde auszuführen. Und auch solche Mini-Ausläufe wie diese sind ja kein Ersatz für den geforderten „Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers“. | ||
| 2. Einem Hund ist ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat, zu gewähren. | ||
| „Ausreichend“ ist ja ein recht dehnbarer Begriff, doch meine ich, dass hier 20-30 Minuten pro Tag schon seien sollten. Bei "nur" 100 Hunden eine nahezu unmöglich zu erbringende Leistung in Vitzeroda. | ||
| 3. Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. | ||
| Ein Achtel der Bodenfläche von vielleicht ca. 15qm Zimmergröße? Das wäre ein Fenster von ca. 2qm. Wenn ich das Bild ganz oben mit den zugenagelten Fensteröffnungen betrachte, kommen mir so meine Zweifel. Zudem: die Lichteinfallöffnungen müssen natürlich bruchfest verglast, oder so hoch sein, dass die Hunde nicht heraushüpfen können. Beides ist in Vitzeroda nicht gegeben. | ||
| 4. Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht. | ||
| Damit ist gemeint: | ||
| 5. In einem Zwinger (oder Raum) muss einem Hund bei einer Wideristhöhe bis zu 50cm als uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche mindestens 6qm zur Verfügung stehen. Für jeden weiteren in einem solchen Raum gehaltenen Hund als zusätzliche Fläche mindestens 3qm. | ||
| Daraus folgert, dass in einem ca. 15qm großen Kasernenzimmer maximal 4 Hunde gleichzeitig gehalten werden dürfen. Bei nur 100 Hunden müssten dann schon 25 Zimmer zur Verfügung stehen (und auch gereinigt werden). Ist das der Fall? Und wenn ich höre, dass sich in der Vergangenheit nach Aussage der Betreiberin bis zu 200 Hunde dort gleichzeitig aufgehalten haben, so sprengt diese Zahl mit Sicherheit die baulichen Gegebenheiten der Kaserne. | ||
| 6. In einem Zwinger/Auslauf muss die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht. | ||
| 7. Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein. | ||
Sieht eine verletzungssichere und unüberwindbare Einfriedung so aus? |
||
Das sieht dann u.U. so aus, wie bei einem Hund, der vom Verein "animal-shelter" übernommen wurde: |
|
|---|---|
31.03.: Die Informationen, die ich in den letzten Wochen über die Hundehaltung in der Kaserne-Vitzeroda sammeln „durfte“, haben mich schon etwas nachdenklich gemacht. Habe ich vielleicht vorschnell geurteilt? Vielleicht auch zu sehr auf Informationen gebaut, die mir von Dritten glaubhaft zugetragen wurden? Am 30.03. nahm ich einen Termin im Vet-Amt des Wartburgkreises als Gelegenheit war, um mir die Kaserne einmal persönlich anzuschauen und mit der Betreiberin (Frau Praß) zu reden. |
|---|
| Der erste Eindruck bestätigte dann schon meine bisherigen Vorstellungen. Ein recht unansehnlicher Gebäudekomplex, von dem irgendwelche Abwässer ins Nirvana versickern. Lediglich der Pferdeauslauf auf einer großen Wiese konnte eine gewisse Idylle nicht verbergen. |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|---|---|---|---|
Als Hundeasyl hätte ich wohl ein anders Gelände bevorzugt. Doch zwischen „wollen“ und „können“ liegen ja oftmals Welten. Auch mit der Betreiberin konnte ich ein kurzes (der Vet.-Amt-Termin drängte) aber, so wie ich meine, offenes Gespräch führen. Sie ist jedenfalls auch nicht glücklich mit der Situation, sieht sich jedoch nicht in der Lage, ein Ausweichquartier „herbeizuzaubern“. Derzeit steht sie durch Auflagen vom Vet.-Amt unter dem Zugzwang, den derzeitigen Hundebestand von 67 Tieren in absehbarer Zeit noch weiter reduzieren zu müssen. Eine Maßnahme, der ich nur zustimmen kann, wenn ich mir das Kasernengebäude vor Augen führe. |
|---|
| Aus meiner Sicht ist ohne größere Baumaßnahmen lediglich ein Bestand von ca. 20 Hunden einigermaßen zufriedenstellend unterzubringen. Um so unerklärlicher ist es für mich, dass ein Tierschutzverein aus Ennepetal dort in der Vergangenheit Hunde deponiert hat und die Kaserne sogar zu einer Auffangstation hat ausbauen wollen. Mir graut es vor der Vorstellung, dass dort einmal über 200 Hunde "gewohnt" haben sollen. |
| Mein Fazit für diese Kaserne: Für die Unterbringung einer größeren Hundezahl denkbar ungeeignet. Und wenn der Betrieb dort weitergeführt werden soll, so gehört einmal eine gründliche Entrümpelung des Grundstücks dazu, sowie die Anlage von Hundeausläufen in einer artgerechteren Größe. |
| Beides kostet jedoch Geld und „manpower“ und wie das der kleine Verein dort „wuppen“ will, ist mir derzeit noch unklar. |
| Vielleicht wäre es ja doch ein Ansatz, die ehemals angelaufenen Hilfsaktionen aus den Monaten Dezember und Januar wieder zu aktivieren und kontrolliert zu bündeln. Für Ideen und Vorschläge habe ich ein offenes Ohr. |